AGB

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

Unsere AGB gelten auch für spätere Lieferungen, ob dabei auf unsere Allgemeinen Lieferbedingungen Bezug genommen wird oder nicht.

 

Angebot, Preise

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Unmittelbar nach Abgabe werden wir eine elektronische Bestellbestätigung versenden. Das Angebot können wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind frei bleibend.

Alle Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich daher zzgl. der am Tage der Rechungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

 

Erfüllungsort und Versand

Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstation, Auch im Falle frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers. Versicherungen werden von uns nur auf Verlangen und Kosten des Käufers abgeschlossen.

 

Lieferung und Abnahme

Wir behalten uns die Liefermöglichkeit vor. Wir sind im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

Die Lieferung erfolgt nur an die vereinbarte Stelle. Nachträgliche durch den Käufer veranlasste Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die durch Änderungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ebenso die Kosten für erneute Zustellversuche.

Fehlmengen und Transportschäden sind am gleichen Tage des Empfangs der Waren mitzuteilen. Bruch und Schwund innerhalb handelsüblicher Grenzen können nicht beanstandet werden.

Bei Annahmeverweigerung gehen Kosten und Schäden sowie zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken zu Lasten des die Annahme verweigernden Käufers. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch uns nicht angenommen.

 

Sachmängel, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Abtretung von Forderungen

Im Falle berechtigter und fristgerechter Mängelrüge behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer 5.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist unzulässig, soweit die Forderung des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Forderungen des Käufers aus dem Kaufvertrag können ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden.

 

Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Zahlung

Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

Die Folgen des Zahlungsverzug ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten.

 

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits gezahlt wurde.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt dann als Vorbehaltsware.

Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Besteller und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

Der Kunde erhält den Lieferungsgegenstand während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in bestem Zustand. Wir sind jederzeit zur Besichtigung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Schäden aller Art hinreichend zu versichern. Gleichzeitig tritt er aller Ansprüche aus der Versicherung an uns ab.

Bei Zahlungsverzug ist es uns gestattet, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

 

Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hatte, bedürfen der Schriftform.

 

Rechtswahl, Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

Stand: August 2018